Alle organischen Stoffe, die die Natur gebildet hat, kann die Natur auch zerlegen. Sonst würde die Welt von dem einen oder anderen Stoff überschwemmt. Diese Tatsache bedeutet, dass prinzipiell alle organischen Reststoffe kompostierbar oder vergärbar sind. Dies bedeutet aber nicht, dass alle diese Materialien gleich problemlos und einfach zu behandeln sind. Gewisse Produkte, wie zum Beispiel Fleisch, können starke Geruchsemissionen hervorrufen. Andere können spezielle Seuchengefahr mit sich bringen.
Die Verordnung des Bundes über die Entsorgung tierischer Nebenabfälle (VTNP) befasst sich eingehend mit Zulassung, dem Transport, der Verarbeitung und den Endprodukten. Auf dieser Seite des Bundesamts für Veterinärwesen (BVET) finden Sie die Verordnung und wichtige Merkblätter zur Klarstellung der teilweise verunglückten gesetzlichen Regelung.
Nicht zugelassen sind organische Reststoffe, welche mit Fremdstoffen verseucht sind. Zu den Fremdstoffen gehören sowohl die sichtbaren Materialien wie: Plastikreste, Pneus, Glas, usw., wie auch die unsichtbaren: Schwermetalle, verschiedene Chemikalien, usw.
Die Inspektoratskommission der Kompostier- und Vergärbranche der Schweiz hat eine umfassende Positivliste erarbeitet. Laden Sie hier die Liste vom 04.09.2006.
Biologisch abbaubare Wertstoffe (BAW oder Bioplastics) sind Kunststoffe, die in der Grüngutverarbeitung abgebaut werden können. Laden Sie hier die Empfehlung zum Umgang mit ihnen (Interimskonsens 2008). Auf www.evaluation-bioplastics.chfinden Sie weitere Informationen zu Bioplastics
Leitfaden für Gemeinden zu Separatsammlungen (externer Link).
Vernehmlassung VKS zum Entwurf einer Inputliste BLW, September 2009
Zusammenfassung der Vernehmlassungen durch das BLW, 04.05.2010